Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket, wenn Sie oder ihr Kind:
leistungsberechtigt nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder
Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach §2 AsylbLG oder
Wohngeldoder den Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen.
Ihr Kind kann folgende Leistungen erhalten:
Mittagessen (Für die gemeinsame Mittagessenverpflegung in der Schule bekommen Sie zu Ihrem Eigenanteil von einem Euro einen Zuschuss.)
Klassenfahrten und Tagesausflüge (Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, an Tagesausflügen und Klassenfahrten teilzunehmen.)
Schulbedarf (Das Schulbedarfspaket soll sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler mit einer angemessenen Ausstattung in die Schule kommen können. Für Schulmaterialien wie Ranzen, Stifte und Hefte erhalten Sie im ersten Schulhalbjahr 70 Euro, im zweiten Schulhalbjahr 30 Euro.)
Teilhabe an Sport und Kultur (Beiträge für Sportvereine, Freizeiten, Musikunterricht, Sprachkurse, Museumsführungen und andere kulturelle / soziale Gruppenveranstaltungen werden bezuschusst. Für Beiträge und Gebühren stehen Ihrem Kind monatlich 10 Euro zur Verfügung.)
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Schulsozialarbeiterin Frau Bittmann. Hier ist der link zu Ihren Kontaktdaten: